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LG Hamburg (7 T 39/85) | Datum: 05.06.1985
Die gemäß § 25 Abs. 2 GKG zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Amtsgericht hat den Streitwert des Mängelbeseitigungsantrags nicht zu hoch, sondern zu niedrig festgesetzt. Nach ständiger Rechtsprechung der [...]