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LG Berlin (61 S 247/84) | Datum: 18.04.1985
Die Kläger als Vermieter nahmen die Beklagte als ihre Mieterin auf Zustimmung zur Erhöhung des Mietzinses auf 412,50 DM zuzüglich Umlagen für Aufzug und Heizung monatlich ab 01. März 1982 in Anspruch. Durch Urteil vom [...]