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BayObLG (2 Z 112/84) | Datum: 21.02.1985
»... Der Notkamin [an den der AntrSt. einen offenen Kamin angeschlossen hat] ist gemeinschaftliches Eigentum (§ 1 Abs. 5 WohnEigG) aller Wohnungs- und Teileigentümer. Er ist erkennbar dazu bestimmt, nicht nur einem [...]
BayObLG (BReg 2 Z 101/84) | Datum: 21.02.1985
»... Die Räume, um die es hier geht, sind in der Teilungserklärung als »Laden« bezeichnet. In dieser Bezeichnung liegt eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter, nämlich eine Gebrauchsregelung nach § 15 Abs. 1 [...]
BayObLG (BReg 2 Z 97/84) | Datum: 14.02.1985
BayObLGZ 1985, 63 [...]