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LG Hamburg (7 S 343/83) | Datum: 26.04.1984
Die zulässige Berufung ist begründet. Fällige Ansprüche auf Nachzahlung restlicher Betriebskosten, wie sie sich aus den der Klage zugrundeliegenden Abrechnungen ergeben, stehen dem Kläger gegenüber den Beklagten nicht [...]