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LG Hamburg (11 S 87/83) | Datum: 03.02.1984
A. Auf die Darstellung eines Tatbestandes wird - wie gemäß § 543 ZPO festgestellt wird - abgesehen B. Die Berufung der Klägerin hat keinen Erfolg. Dass Mietverhältnis ist durch die fristlose Kündigung der Klägerin [...]