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»1. Richtet sich ein Individualanspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Verwalter und die Gemeinschaft, scheidet eine Verfahrensvertretung der Gemeinschaft durch den Verwalter wegen Interessenkollision regelmäßig aus. 2. Sind abrechnungsreife Ausgaben und Einnahmen zwar in die beschlossene Jahresgesamtabrechnung, nicht aber in die Einzelabrechnungen eingestellt und dort anteilig umgelegt, hat jeder Wohnungseigentümer einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch gegen den Verwalter und die Eigentümergemeinschaft auf Ergänzung der betreffenden Jahresabrechnung, der auch noch nach Ablauf der Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 WEG geltend gemacht werden kann.«
DRsp I(152)301d-e FGPrax 1997, 181 WuM 1997, 578 ZMR 1997, 541 [...]
1. Verstößt eine Staffelmietvereinbarung gegen § 10 Abs. 2 Satz 4 MHG, ist sie auch dann vollständig und nicht nur teilweise unwirksam, wenn nur bei einer von mehreren Zeitspannen die gesetzliche Jahresfrist nicht eingehalten ist. 2. Der Vermieter kann Rückforderungsansprüchen des Mieters bei einer unwirksamen Staffelmietvereinbarung in der Regel nicht den Verwirkungseinwand entgegenhalten.
AIZ 1997, 20 DRsp I(133)628c-d WuM 1997, 438 ZMR 1997, 648 [...]