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e. Befugnis des einzelnen Wohnungseigentümers zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Zahlung rückständiger Wohngeldbeiträge nur nach vorheriger verbindlicher Feststellung der Abrechnungsgrundlagen (hier: Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die Wohnungseigentümerversammlung).
BGH (VII ZB 1/84) | Datum: 12.07.1984
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