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AG Dortmund (106 C 4855/96) | Datum: 16.10.1997
Die Klage ist nicht begründet. Dem Kläger steht kein Anspruch auf Zahlung rückständigen Mietzinses in Höhe von 216,53 DM gegen die Beklagte zu. Denn die Beklagte hat den Mietzins in den Monaten März und April 1994 [...]
AG Dortmund (125 C 13911/92) | Datum: 19.01.1993
DRsp I(133)531a-b WuM 1994, 535 [...]
AG Dortmund (117 C 13406/90) | Datum: 30.01.1991
WuM 1992, 125 [...]
AG Dortmund (126 C 799/90) | Datum: 06.06.1990
Die Klägerin war Vermieterin der Beklagten. Ab August 1989 betrug der monatliche Mietzins 761,37 DM. Die Klägerin macht jedoch für August 1989 nur einen ermäßigten Mietzins in Höhe von 688,57 DM geltend. Von August bis [...]
AG Dortmund (120 C 480/88) | Datum: 02.11.1988
(c) »... Nach § 2 Abs. 2 MHG ist der Zustimmungsanspruch dem Mieter gegenüber schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Dabei kann insbesondere Bezug genommen werden auf eine Übersicht über die üblichen Entgelte [...]
AG Dortmund (114 C 287/84) | Datum: 28.06.1984
Die Beklagten sind Mieter der im Tenor bezeichneten Wohnung der Kläger. Sie errichteten im Schlafzimmer eine Sauna, deren Entlüftung 15 cm neben dem Fenster liegt. Am 21. November 1983 und am 04. Dezember 1983 [...]
AG Dortmund (128 C 558/79) | Datum: 12.02.1980
Die Beklagten sind Mieter im Hauser der Klägerin. Dem Mietverhältnis liegt ein Mietvertrag vom 01.02.1978 zugrunde, auf dessen Einzelheiten Bezug genommen wird (Bl. 44 ff. d.A.). Unter anderem haben die Parteien in § [...]