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OLG Celle (2 U 101/16) | Datum: 06.01.2017
1. Der Senat beabsichtigt, der Beklagten wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Der Kläger hat Gelegenheit, hierzu bis zum 27. Januar 2017 Stellung zu [...]