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KG (8 U 192/14) | Datum: 27.08.2015
Das Versäumnisurteil des 8. Zivilsenat des Kammergerichts vom 25. Juni 2015 - 8 U 192/14 - wird aufrechterhalten. Die Klägerin hat die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil des Landgerichts und [...]