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OLG Köln (16 Wx 200/06) | Datum: 11.12.2006
Die formell nicht zu beanstandende sofortige Beschwerde hat Erfolg hinsichtlich der Anfechtung des Beschlusses zu TOP 5 der Wohnungseigentümerversammlung vom 21.11.2002. 1. Beschluss zu TOP 5 (Jahresabrechnung 2001) [...]
OLG Köln (16 Wx 165/06) | Datum: 18.11.2006
I. Die Antragstellerin verfolgt mit ihren Anträgen die Ungültigkeitserklärung zweier Beschlüsse, die in der Eigentümerversammlung vom 15.06.2005 unter TOP 2 und TOP 3 gefaßt worden sind, wobei sie diese hinsichtlich [...]
OLG Köln (16 Wx 113/06) | Datum: 14.08.2006
Die formell nicht zu beanstandende sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die Entscheidung des Landgerichts, wonach die noch in Frage stehenden Eigentümerbeschlüsse vom 17.07.2002 gegen die formalen [...]
OLG Köln (16 Wx 98/06) | Datum: 31.07.2006
Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig, in der Sache jedoch nicht begründet. Die Entscheidung des Landgerichts beruht im Ergebnis nicht auf einer Verletzung des Gesetzes (§§ 27 FGG , 546 ZPO ). Die Vorinstanzen [...]
OLG Köln (16 Wx 241/05) | Datum: 07.06.2006
Das zulässige Rechtsmittel bleibt in der Sache ohne Erfolg. Die Vorinstanzen haben zu Recht die Anträge auf Anfechtung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 23.03.1999 zu TOP 3 und TOP 5 zurückgewiesen sowie [...]
OLG Köln (16 Wx 223/05) | Datum: 01.03.2006
I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer aus 35 Wohnungen bestehenden Wohnungseigentumsanlage. In der Eigentümerversammlung vom 20.04.2004 wurde mit der Mehrheit der Stimmen u.a. zu TOP 5 wie folgt [...]
OLG Köln (16 Wx 220/05) | Datum: 09.02.2006
I. Die Beteiligten, sämtlich Miteigentümer der Wohnungseigentumsanlage sowie der Verwalter, streiten anlässlich zweier Beschlussanfechtungen aus einer Eigentümerversammlung vom 26.11.2002 über die Auslegung der in der [...]
OLG Köln (2 Wx 5/06) | Datum: 09.02.2006
1. Die gemäß den §§ 78 S. 1, 80 Abs. 1 GBO zulässige weitere Beschwerde ist nicht begründet. Die angefochtene Entscheidung des Landgerichts beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts (§§ 78 S. 2 GBO , 546 ZPO ). [...]