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OLG Celle (4 W 2/06) | Datum: 13.03.2006
Die sofortige weitere Beschwerde des Antragsgegners vom 27. Dezember 2005 war als unzulässig zu verwerfen. Denn der Antragsgegner war seit dem 1. Juli 2005 als Wohnungseigentumsverwalter für die hier in Rede stehende [...]