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OLG Hamm (23 W 381/02) | Datum: 16.01.2003
Zutreffend hat der Rechtspfleger die von den Kläger angemeldete Vergütung für die Mitwirkung des Hausverwalters an dem Rechtsstreit als nicht prozessnotwendig außer Ansatz gelassen und zur Begründung auf den Beschluß [...]