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BayObLG (2Z BR 116/00) | Datum: 23.01.2001
I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer aus drei Gebäuden bestehenden Wohnanlage. Jedem der drei Beteiligten gehört ein Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an einem Gebäude; mit jedem [...]