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»Der Anspruch auf eine plangemäße Herstellung des Bauzustandes kann gegen den Wohnungseigentums-Nachbarn allein gerichtet werden, wenn den Wohnungseigentümern neben dem Sondereigentum am Reihenhaus das gemeinschaftliche Eigentum als Sondernutzungsrecht zugewiesen worden ist und sie auch die Kosten für Reparaturen, Renovierungen oder den Wiederaufbau zu tragen haben.«
DRsp I(152)296a OLGReport-Frankfurt 1997, 278 ZMR 1997, 609 [...]
»a. Zur Vorbereitung eines Beseitigungsanspruchs wegen unzulässiger in das Gemeinschaftseigentum eingreifender Umbaumaßnahmen kann dem einzelnen Wohnungseigentümer ein Auskunftsanspruch gegen den Miteigentümer zustehen, der die bauliche Veränderung vorgenommen hat. b. Der hiernach gegebene Auskunftsanspruch besteht auch im Falle der Veräußerung des Wohnungseigentums während des anhängigen Verfahrens aus dem Gesichtspunkt nachwirkender Treuepflicht fort, weil im Zweifel nur der Antragsgegner als möglicher Störer die Einzelheiten kennt, die zur Beurteilung eines Anspruchs nach § 1004 BGB erforderlich sind.«
DRsp I(152)290a-b OLGReport-Düsseldorf 1997, 106 WuM 1997, 240 ZMR 1997, 149 [...]