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BayObLG (2Z BR 58/96) | Datum: 17.07.1996
Die Antragsstellerin und der Antragsgegner sind die Wohnungseigentumer einer aus fünf Wohnungen bestehenden Wohnanlage. Der Antragstellerin gehört die im zweiten Obergeschoß gelegene Wohnung Nr. 4; die übrigen [...]