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BayObLG (2Z BR 45/96) | Datum: 11.07.1996
Die Antragsteller sind die Wohnungseigentümer einer aus drei Häusern bestehenden Wohnanlage, die bis 31.12.1990 von der Antragsgegnerin verwaltet wurde. Zunächst haben die Wohnungseigentümer eines jeden der drei Häuser [...]