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AG Münster (7 C 127/93) | Datum: 02.06.1993
Auf die Wiedergabe des Tatbstandes wird gem. § 495 a ZPO verzichtet. Die Klage ist unbegründet und war daher abzuweisen. Zwar ist dem Kläger nach Auffassung des Gerichtes zuzugeben, dass er - nachdem er einen [...]