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OLG Düsseldorf (10 U 71/92) | Datum: 04.02.1993
»[Im Mietvertrag] ist unter § 2 unter der Überschrift »Mietzeit und Kündigung« folgendes bestimmt: »Das Mietverhältnis beginnt am 1.3.1987. Der Vermieter haftet nicht dafür, daß der Vormieter die Räume rechtzeitig frei [...]