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Rechtsgebiet
Gericht
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Begriff des »Wissenvertreters« und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu Lasten des Geschäftsherrn; keine - in diesem Sinne zu folgernde - Wissensvertretung der Gemeinde durch einen Bauaufsichtsamts-Sachbearbeiter, soweit es um Informationen für den Privatrechtsverkehr der Gemeinde geht
BGH (V ZR 262/90) | Datum: 24.01.1992
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