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KreisG Cottbus (40 C 220/92) | Datum: 11.11.1992
»Die Klage ist begründet. Die Kl. kann von der Bekl. noch die Zahlung des begehrten Restbetrages in Höhe von 193,84 DM verlangen. Entgegen der Auffassung der Bekl. war die Kl. berechtigt, die von der erstgenannten zu [...]
AG Grimmen (C 86/92) | Datum: 11.11.1992
Die Klage war abzuweisen, da kein wirksames Mieterhöhungsverlangen gestellt wurde. Allein aus formellen Gründen ist das Mieterhöhungsverlangen unwirksam. Nicht der Bekl. allein ist Partei des Mietvertrages sondern [...]