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KreisG Löbau (2 C 246/92) | Datum: 30.09.1992
Die Klage ist zulässig und begründet. Die Beklagten sind verpflichtet, die Summe in Höhe von 41,80 DM gemäß § 535 BGB zu zahlen. Bei dem geforderten Wassergeld handelt es sich um sogenannte Nebenkosten. Das sind [...]
AG Pasewalk (7 C 94/92) | Datum: 10.09.1992
Die Kl. ist die Eigentümerin, die Bekl. Mieterin der streitbefangenen Wohnung in P. Die Wohnung besteht aus einem Wohnzimmer, 2 Kinderzimmern, einem Schlafzimmer, das auch als Arbeitszimmer genutzt wird, sowie [...]