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OLG München (9 U 1979/91) | Datum: 15.10.1991
(Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.) Die Berufung der Beklagten ist auch insoweit unbegründet, als sie sich gegen die Abweisung der Widerklage in Höhe von 1.322,40 DM [...]