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AG Köln (205 C 287/89) | Datum: 05.12.1989
Der Beklagte ist Mieter einer von den Klägern vermieteten Doppelhaushälfte aufgrund Mietvertrages von 08.10.1981 einschließlich des zu der Doppelhaushälfte gehörenden Gartenanteils. Der Mietzins beträgt 2.000,00 DM in [...]