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LG Karlsruhe (6 S 70/88) | Datum: 30.05.1989
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen I. Die zulässige Berufung, mit der der Kläger nur noch den im ersten Rechtszug hilfsweise gestellten Antrag in genauerer Fassung verfolgt, ist [...]