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LG Berlin (61 T 115/88) | Datum: 06.02.1989
Die sofortige Beschwerde des Klägers ist zulässig, denn sie ging nach Verkündung des angefochtenen Beschlusses bei Gericht ein und in der Hauptsache wäre die Berufung statthaft gewesen. Als Beschwerdewert im Sinne des [...]