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KG (24 W 5369/88) | Datum: 21.12.1988
»... Rechtsfehlerhaft ist die Auffassung des angefochtenen Beschlusses [des LG], daß bei der Abgrenzung zwischen Instandsetzung und baulicher Veränderung jegliche Wirtschaftlichkeitserwägungen außer Betracht bleiben [...]