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OVG Hamburg - Entscheidung vom 07.09.2022

5 Bf 303/20

Normen:
StAG § 11 S. 1 Nr. 1 Alt. 3
VereinsG § 3
VereinsG § 14
StGB 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1
GG Art. 5 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 1
StAG § 11 S. 1 Nr. 1 Alt. 3
VereinsG § 3
VereinsG § 14
StGB § 129a Abs. 1 Nr. 1
StGB § 129b Abs. 1
GG Art. 5 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 1
StAG § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 3
VereinsG § 3
StGB § 129a Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
ZAR 2023, 318

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 26. Oktober 2020 geändert: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des gesamten Verfahrens. Das Urteil ist wegen der [...]
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