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OVG Hamburg - Entscheidung vom 28.10.2022

5 Bf 184/21.Z

Normen:
UnterhaltsbeihilfeVO § 1
UnterhaltsbeihilfeVO § 3 Abs. 1
HmbJAG § 37 Abs. 2
VwGO § 138 Nr. 3
GG Art. 19 Abs. 4
GG Art. 20 Abs. 3
GG Art. 80 Abs. 1 S. 3
Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg Art. 53
UnterhaltsbeihilfeVO § 1
UnterhaltsbeihilfeVO § 3 Abs. 1
HmbJAG § 37 Abs. 2
VwGO § 138 Nr. 3
GG Art. 19 Abs. 4
GG Art. 20 Abs. 3
GG Art. 80 Abs. 1 S. 3
HmbVerf Art. 53

Fundstellen:
DVBl 2022, 1396

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 11. Mai 2021 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes [...]
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