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OLG Köln - Entscheidung vom 12.07.2022

15 U 42/22

Normen:
ZPO § 520 Abs. 2

wird dem Kläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung gewährt (§§ 233 - 238 ZPO ). Die Berufungsbegründungsfrist wurde in Ansehung des Eingangs der [...]
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