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OLG Köln - Entscheidung vom 24.06.2022

19 SchH 21/22

Normen:
ZPO § 1029 Abs. 1
ZPO § 1032

Der Antrag, die Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens festzustellen, wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Der Gegenstandswert wird auf 75.000,00 € festgesetzt. I. Der [...]
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