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OLG Hamm - Entscheidung vom 07.03.2022

1 Ws 579/21

Normen:
RVG-VV a.F. Nr. 4141
RVG-VV a.F. Nr. 4143
StPO § 257c
StPO § 397a Abs. 1 Nr. 1

Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet zurückgewiesen. Der Verurteilte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Nebenklägerin insoweit entstandenen notwendigen Auslagen (§ 473 Abs. 1 S. 1 und 2 StPO [...]
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