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OLG Hamm - Entscheidung vom 05.05.2022

5 RVGs 16/22

Normen:
RVG § 51
RVG-VV Nr. 4110

Dem Antragsteller wird anstelle seiner gesetzlichen Gebühren in Höhe von 6.807,00 Euro eine Pauschgebühr in Höhe von 8.500,00 Euro bewilligt, auf welche die bereits ausgekehrten Gebühren einschließlich der [...]
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