Das angefochtene Urteil wird a) im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass die tateinheitliche Verurteilung wegen übler Nachrede entfällt und b) im Strafausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben. [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!