Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO ) aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung als unbegründet verworfen. Zusatz: 1) Die kleine Strafvollstreckungskammer in [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!