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OLG Dresden - Entscheidung vom 29.03.2022

4 U 980/21

Normen:
BGB §§ 630a ff.
BGB § 280
BGB § 253
BGB § 249

1. Das Versäumnisurteil des Senats vom 12.10.2021 wird aufrechterhalten. 2. Die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner. 3. Das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig [...]
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