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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 02.03.2022

L 8 BA 19/22 ER

Normen:
SGG § 86b Abs. 2 S. 4
ZPO § 294 Abs. 1
ZPO § 920 Abs. 2

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 6.10.2021 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens trägt die [...]
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