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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 09.03.2022

L 21 AS 87/22 B

Normen:
SGG § 54 Abs. 1 S. 1
SGG § 73a Abs. 1 S. 1
SGG § 83
SGG § 84
ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
SGB II
SGB X § 31
SGB X § 62

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 16.12.2021 über die Ablehnung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Der [...]
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