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EuGH - Entscheidung vom 22.12.2022

C-83/21

1. Art. 56 AEUV ist wie folgt auszulegen: – Erstens steht er Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats nicht entgegen, nach denen die Erbringer von Dienstleistungen der Immobilienvermittlung unabhängig vom Ort ihrer [...]
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