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EuGH - Entscheidung vom 07.07.2022

C-372/21

Normen:
AEUV Art. 267
AEUV Art. 49
AEUV Art. 17

I. Einleitung Art. 17 Abs. 1 AEUV lautet: „Die Union achtet den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen, und beeinträchtigt ihn [...]
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