I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 18.12.2019, Az. 5 O 166/17, abgeändert: 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 82.474,09 € zu bezahlen, davon 34.988,60 € Zug um [...]
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