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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 23.04.2021

16 UF 136/20

Normen:
FamFG § 239 Abs. 1

I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Geislingen an der Steige vom 30.09.2020 wie folgt abgeändert: 1. Das notarielle Schuldanerkenntnis vom 19.06.2019 (Notar [...]
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