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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 26.03.2020

1 AR 57/19

Normen:
ZPO § 42

Fundstellen:
NJW-RR 2020, 635
NZG 2020, 1182

Die Ablehnung der Handelsrichter der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Neuruppin durch die Beklagte wird für begründet erklärt. Zuständig für die weitere Bearbeitung des Rechtsstreits ist das Landgericht [...]
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