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LSG Thüringen - Entscheidung vom 09.11.2020

L 1 JVEG 445/20

Die Entschädigung für die Fertigung der ergänzenden Stellungnahme vom 29. Januar 2020 wird auf 413,62 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt. I. Im Klageverfahren mit dem [...]
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