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OVG Niedersachsen - Entscheidung vom 03.06.2019

2 LB 117/17

Normen:
JVEG § 8 Abs. 2 S. 1
JVEG § 8 Abs. 2 S. 1
JVEG § 8 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
DÖV 2019, 712

Die Vergütung des Dolmetschers für seine Teilnahme an der mündlichen Verhandlung am 27. Juni 2017 wird auf 892,50 EUR festgesetzt. Der weitergehende Antrag des Dolmetschers vom 10. Juli 2017 wird abgelehnt. Das [...]
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