1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des ArbG Mainz vom 11.4.2018 - 1 Ca 1923/16 - aufgehoben, soweit es die Klage abgewiesen hat. 2. Die Beklagte wird verurteilt, weitere 1.756,20 € brutto nebst Zinsen [...]
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