1. Auf die sofortige Beschwerde des Notars wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Waiblingen vom 07.12.2016, Az. WBN029 GRG 341/2016 Weil der Stadt GB 8845, aufgehoben. 2. Das Amtsgericht Waiblingen - Grundbuchamt [...]
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