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FG Hamburg - Entscheidung vom 01.08.2018

2 V 71/18

Normen:
AO § 162
AO § 162

I. Streitig ist die Höhe von Hinzuschätzungen nach einer Außenprüfung. Der Antragsteller betreibt einen Backwareneinzelhandel in Hamburg. Ausweislich seines Internetauftritts gehört der Verkauf von Hochzeits-, Motiv-, [...]
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