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2 BvC 22/18
Normen: BVerfGG § 24 S. 2BVerfGG § 48BVerfGG § 24 S. 2BVerfGG § 48BVerfGG § 24 S. 2BVerfGG § 48
Die Wahlprüfungsbeschwerden werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und verworfen.
Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 12. Oktober 2018 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.