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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 04.11.2016

7 K 3601/16

Fundstellen:
NVwZ 2016, 9

1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt. Der sachdienlich ausgelegte (§§ 122 Abs. 1 , 88 VwGO ) Antrag der Antragstellerin [...]
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